Öffentlicher Grund
Muss der Container auf öffentlichem Grund (Parkplätze, Straßen oder Gehwege) aufgestellt werden weil z.B. nicht ausreichend Platz auf Ihrem eigenen Grundstück vorhanden ist, sollten Sie vor Bestellung Ihre zuständige Behörde
Ermittlung des zuständigen Polizeikommissariats
Ermittlung des zuständigen Bezirksamts
ansprechen, ob Sie eine schriftliche Genehmigung oder eine Halteverbotszone benötigen!
Eine Genehmigung ist in der Regel kostenpflichtig!
Sie benötigen für die Aufstellung von einem HAMBURG BAG oder einem
HAMBURG CONTAINER eine Halteverbotszone?
Bitte beachten Sie, dass das Einrichten einer Halteverbotzone auf öffentlichen Parkflächen nur mit den entsprechenden Beschilderungen und Genehmigungen erfolgen darf.
Das Material für die ordnungsgemäße Einrichtung einer Haltverbotszone wiegt mehr als 100 kg, ist sperrig und muss vorschriftsmäßig aufgebaut werden. Gern übernehmen wir das für Sie. Wir sorgen dann für eine ordnungsgemäße Beschilderung und Einrichtung der Haltverbotszone.
Unser Service umfasst nicht das Beantragen der entsprechenden Genehmigungen. Um einen HAMBURG BAG oder HAMBURG CONTAINER auf öffentlichen Parkflächen aufzustellen, benötigen Sie eine entsprechende polizeiliche Genehmigung (bei Ihrem Polizeirevier vor Ort beantragen) und eine Sondernutzungserlaubnis von Ihrem zuständigen Bezirksamt.
mindestens 7 Arbeitstage Vorlauf! Bestellen Sie daher bitte rechtzeitig die Einrichtung der Halteverbotszone. Die Halteverbotszone darf eine maximale Länge von 20 m erreichen!
FAQ Halteverbotszonen
7 Arbeitstage (Mo-Fr) Vorlaufzeit
maximale Länge = 20 m
1 Halteverbotszone pro Straßenseite
Symbolbilder, die tatsächliche Form der Container kann abweichen!
Halteverbotszone für einen
HAMBURG BAG oder
HAMBURG CONTAINER
89,90 € inkl. MwSt.