Öffentlicher Grund
Muss der Container auf öffentlichem Grund (Parkplätze, Straßen oder Gehwege) aufgestellt werden weil z.B. nicht ausreichend Platz auf deinem eigenen Grundstück vorhanden ist, solltest du vor Bestellung deine zuständige Behörde
Ermittlung des zuständigen Polizeikommissariats
Ermittlung des zuständigen Bezirksamts
ansprechen, ob du eine schriftliche Genehmigung oder eine Halteverbotszone benötigst!
Eine Genehmigung ist in der Regel kostenpflichtig!
Du benötigst für die Aufstellung von einem HAMBURG BAG oder einem
HAMBURG CONTAINER eine Halteverbotszone?
Bitte beachte, dass das Einrichten einer Halteverbotzone auf öffentlichen Parkflächen nur mit den entsprechenden Beschilderungen und Genehmigungen erfolgen darf.
Das Material für die ordnungsgemäße Einrichtung einer Haltverbotszone wiegt mehr als 100 kg, ist sperrig und muss vorschriftsmäßig aufgebaut werden. Gern übernehmen wir das für dich. Wir sorgen dann für eine ordnungsgemäße Beschilderung und Einrichtung der Haltverbotszone.
Unser Service umfasst nicht das Beantragen der entsprechenden Genehmigungen. Um einen HAMBURG BAG oder HAMBURG CONTAINER auf öffentlichen Parkflächen aufzustellen, benötigst du eine entsprechende polizeiliche Genehmigung (bei Ihrem Polizeirevier vor Ort beantragen) und eine Sondernutzungserlaubnis von deinem zuständigen Bezirksamt.
mindestens 7 Arbeitstage Vorlauf! Bestelle daher bitte rechtzeitig die Einrichtung der Halteverbotszone. Die Halteverbotszone darf eine maximale Länge von 20 m erreichen!
FAQ Halteverbotszonen
7 Arbeitstage (Mo-Fr) Vorlaufzeit
maximale Länge = 20 m
1 Halteverbotszone pro Straßenseite
Symbolbilder, die tatsächliche Form der Container kann abweichen!
Halteverbotszone für einen
HAMBURG BAG oder
HAMBURG CONTAINER
89,90 € inkl. MwSt.
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